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Heutzutage wird im Bereich der Prozessentwicklung und der
Prozessführung die Simulation als ein strategisches Werkzeug
angesehen. Sie dient zur modellhaften Darstellung oder Nachbildung
bestimmter Aspekte eines vorhandenen oder eines noch zu entwickelnden
Systems. Sie erlaubt die Untersuchung von Systemen, an denen die
probeweise Durchführung zu gefährlich, zu teuer oder sogar
unmöglich ist. Grundlegend für jede Simulation ist die
Verfügbarkeit eines allgemeinen oder eingeschränkten
Prozessmodells, das mathematisch genau die wesentlichen
Prozesseigenschaften beschreibt. Solche Prozessmodelle sind
häufig nicht vorhanden oder besitzen noch nicht die
Entwicklungsreife, die auch Nichtspezialisten eine problemlose
Anwendung erlauben würde.
Die vorrangige Aufgabenstellung für den Einsatz von
allgemeinen und eingeschränkten Prozessmodellen ist zum einen
die Erlangung eines grundlegenden Verständnisses des statischen
und dynamischen Verhaltens eines Systems, zum anderen die
Vorausbestimmung seines Verhaltens unter definierten Bedingungen. Dies
lässt eine Vorhersage zu, wie sich das System unter normalen
Bedingungen verhält bzw. steuern lässt. Ferner sind
Prognosen möglich, wie sich das System unter extremen oder
fehlerhaften Bedingungen verhält.
Während bei der Bildung
allgemeiner Prozessmodelle die möglichst vollständige
Erfassung und Bewertung des Wissens über einen bestimmten
Prozess im Vordergrund steht, so sind es bei einem
eingeschränkten Prozessmodell die Grenzen der
Prozessparameter. Dieses Prozessmodell muss nur
innerhalb dieser Parameter so genau wie nötig sein, während
außerhalb des Gültigkeitsbereiches dieser
Prozessparameter die Genauigkeit von untergeordnetem Interesse
ist. Dies bedeutet, dass der Detaillierungsgrad so klein wie
möglich gehalten werden sollte und das Prozessmodell
absichtlich nur die für den bestimmten Anwendungszweck wichtigen
Eigenschaften hinreichend genau wiedergibt, so dass der
Modellierungszweck gerade erreicht wird. Dieses hat erhebliche
Konsequenzen, weil sie die Prozessmodellbildung erleichtert und
einer Strukturierung zugänglich macht.
Als Beispiel dient eine
Anordnung zum induktiven Oberflächenhärten. Dabei
beschränkt sich das eingeschränkte Prozessmodell auf den
im Produktionsprozess noch unbefriedigt gelösten
feldtheoretischen Induktionsanteil der Härtungseinrichtung.
Ziel der Prozessanalyse ist die Bewertung der einzelnen
Komponenten, aus der das analytische Feldproblem besteht. Es ist
herauszufinden, ob dabei nicht eine oder mehrere Komponenten zu
vereinfachen oder wegzulassen sind. Wie bereits eingangs erwähnt,
erfordert die Prozessmodellbildung Intuition und Erfahrung; daher
ist es nicht sinnvoll, bei der Erstellung des Prozessmodells
schematisch nach der Reihenfolge der oben genannten Punkte vorzugehen,
sondern es ist durchaus legitim, die einfachen, d.h. schnell
handhabbaren Punkte zuerst abzuhandeln, um sich dann den diffizilen zu
widmen.
Fasst man die vorangegangenen Ausführungen zusammen
und führt sie einer Systematik zu, so gelangt man zum unten
dargestellten Schema. Es soll einmal den Vorgang der
Prozessmodellbildung veranschaulichen und gleichzeitig als
Ablaufkontrolle dienen. Im linken Bildteil ist die reale Anordnung zum
induktiven Oberflächenhärten dargestellt, darunter die
Punkte, aus denen die wesentlichen Elemente ausgewählt werden. Die
genannten Punkte beziehen sich auf diejenigen, die für das
feldtheoretische Problem von Bedeutung sind. Daraus wurde das
allgemeine Prozessmodell entwickelt, welches in der Mitte
abgebildet ist. Es enthält nahezu alle Komponenten der Anordnung,
so dass auch Berechnungen durchgeführt werden können,
die außerhalb der Bereiche der Prozessparameter liegen. Es
kann weiterhin zur Validierung des Prozessmodells verwendet
werden. Nach entsprechender Bewertung der einzelnen Punkte und der
strukturierten Entkopplung gelangt man zu dem Prozessmodell
(rechter Bildteil). Durch die gewählte tabellarische Form ist die
für das Prozessmodell erforderliche Reduzierung sehr gut
ersichtlich.
| Habilitationsausschuss |
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Termine |
| Vorsitzender: |
Prof. Dr.-Ing. G. Lappus |
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Eröffnung des Habilitationsverfahrens: |
15.04.1998 |
| 1. Berichter: |
Prof. Dr.-Ing. habil. H.-D. Stahlmann |
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Lehrprobe: |
09.07.1998 |
| 2. Berichter |
Prof. Dr.-Ing. L. Kiesewetter |
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wissenschftliches Kolloquium: |
09.11.1998 |
| 3. Berichter |
Prof. Dr.-Ing. G. Duelen |
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Zuerkennung der Lehrbefähigung: |
16.12.1998 |
|
Prof. Dr.-Ing. habil. K. Klinger |
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Verleihung der Lehrbefugnis: |
08.02.1999 |
|
Prof. Dr.-Ing. A. Kost |
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Prof. Dr.-Ing. B. Scholz-Reiter |
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