apl. Prof. Dr.-Ing. habil. Arnim Nethe | ||||||
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ForschungBarrierefreier Zugang in einer digitalen Welt
Was ist Barrierefreiheit und was bedeutet es für blinde und sehbehinderte Menschen im World Wide Web? ![]() Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplatz Barrieren können mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien eingeschränkt und überwunden werden. Gleichberechtigung und selbstbestimmtes Leben aller ist die Folge! Barrierefreiheit bedeutet, dass Dinge des alltäglichen Lebens für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Einschränkungen und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Ein Webauftritt ist demnach barrierefrei, wenn er zweifelsfrei lesbar und intuitiv bedienbar ist. Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz – „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Am 1. Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft getreten; mit gesetzlicher Verpflichtung für Behörden der Bundesverwaltung bis zum 31.Dezember 2005 alle Internetseiten zugänglich zu gestalten. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) stellt auf Basis des World Wide Web Consortiums (W3C) zwei Prioritätenlisten (Priorität 1 – Muss-Anforderungen; Priorität 2 – Soll-Anforderungen), dessen Anforderungen für einen barrierefreien Webauftritt umgesetzt werden sollten. Beispielhafte Anforderungen (Auswahl):
Ein Gemeinschaftsprojekt mit:
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